PRIMAS Diabetes und Soziales

PRIMAS Diabetes und Soziales

Autor: Kulzer, Bernhard

Selbstbestimmt leben mit Diabetes

Art.Nr.: KI 42016

29,50 

inkl. 7% MwSt. - 1,93 

zzgl. Versandkosten

KI 42016
1. Auflage 2014
Curriculum, CD mit Kursstunde, Merkblätter
29,50 €

PRIMAS Diabetes und Soziales

Autoren: Kulzer, B., Hermanns, N., Ehrmann, D., Bergis-Jurgan, N., Haak, T.

Diabetes und Soziales – Übergeordnetes Ziel

Typ-1-Diabetes ist eine chronische Erkrankung, die vielfältige Auswirkungen auf den Alltag der Betroffenen im Straßenverkehr oder im Beruf haben kann. Mit dem Diabetes sind häufig gewisse Einschränkungen oder Nachteile bei der Gestaltung der individuellen Lebensführung und unter Umständen auch eine eingeschränkte Teilhabe am sozialen Leben verbunden. Aus diesem Grund haben die Betroffenen die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, der die Inanspruchnahme von Rechten und von gesetzlich vorgesehenen Nachteilsausgleichen erleichtert bzw. überhaupt erst ermöglicht. Mithilfe des Schulungsmoduls „Diabetes und Soziales“ sollen die wichtigsten sozialrechtlichen Regelungen und Fragen mit den Betroffenen erarbeitet und diskutiert werden. Das Schulungsmodul „Diabetes und Soziales“ ist dabei für Menschen mit Typ-1-Diabetes konzipiert. Es umfasst die drei Themengebiete „Diabetes im Straßenverkehr“, „Diabetes und Beruf“ und „Diabetes und Schwerbehinderung“. „Diabetes im Straßenverkehr“ soll die Teilnehmer über rechtliche Aspekte rund um die Fahrerlaubnis und den Führerscheinerwerb bei einer bestehenden Diabeteserkrankung informieren. Es werden Strategien erarbeitet, um diabetesbedingte Risiken beim Autofahren, z. B. infolge von Hypoglykämien, zu reduzieren. Im Themenschwerpunkt „Diabetes und Beruf“ sollen sich die Teilnehmer damit auseinandersetzen, ob und inwieweit der Diabetes Auswirkungen auf ihre berufliche Leistungsfähigkeit hat und welche Konsequenzen sich daraus für ihren Berufsalltag bzw. die Berufsausübung generell ergeben.

Weiterhin werden arbeitsrechtliche Fragen angesprochen, wie etwa eine Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber bzgl. der Diabeteserkrankung, sowie rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Im Themenkomplex „Diabetes und Schwerbehinderung“ werden die mit dem Schwerbehindertenausweis gesetzlich zustehenden Rechte und Nachteilsausgleiche vorgestellt. Die Kriterien für die Vergabe eines Schwerbehindertenausweises sowie die Kriterien für die Festlegung des Grades der Behinderung sollen erläutert werden. Die Kursteilnehmer sollen hierdurch in die Lage versetzt werden, die individuellen Vor und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises zu beurteilen.

Generell ist das Schulungsmodul so konzipiert, dass die Kursteilnehmer angeregt werden, die bestehenden sozialrechtlichen Regelungen bezüglich der oben genannten Themenkomplexe Straßenverkehr, Beruf und Schwerbehinderung auf ihre individuelle Situation zu übertragen.

Generelle Hinweise

In diesem Modul werden Informationen vermittelt, die den aktuellen Rechtsprechungen und sozialrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Die vorliegenden Folien beziehen sich auf den aktuellen Stand der sozialrechtlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung (Stand: November 2013). Sie sollten sich vor Durchführung des Schulungskurses über evtl. Gesetzesänderungen oder eine veränderte Rechtsprechung informieren.

Achten Sie bei der Durchführung des Schulungsmoduls darauf, dass die Kursteilnehmer die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen, die sich auf ihre persönliche Situation beziehen. Das Schulungsmodul bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Schwerpunkte entsprechend den Interessen und Fragen der Teilnehmer zu setzen und dafür andere Themenbereiche kürzer oder gar nicht abzuhandeln, wenn sich herausstellt, dass hierzu kein Aufklärungsbedarf besteht (z. B. kann, falls alle Kursteilnehmer einen Beruf haben, mit dem sie zufrieden sind, auf die Erläuterung der Kriterien für die Beurteilung der Berufseignung verzichtet werden; falls jedoch umgekehrt einige Teilnehmer vor der Berufswahl stehen, sollte der Besprechung dieser Thematik entsprechend Platz eingeräumt werden).

Wichtige Hinweise zu Rechtsthemen

Das Schulungsmodul möchte allgemeine Informationen zu sozialrechtlichen Bestimmungen in den oben genannten Themenbereichen geben, kann jedoch keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Auch wenn die Themenauswahl möglichst auf die individuelle Interessenlage der Teilnehmer abgestellt werden sollte, so beachten Sie bitte, dass eine individuelle Rechtsberatung nur von Anwälten geleistet werden darf!

Konkrete Fragestellungen zu juristischen Sachverhalten im Einzelfall sollten daher nicht beantwortet werden; die Betroffenen können hierzu an einen Anwalt oder an eine Selbsthilfeorganisation (diabetesDE, DDB) verwiesen werden. Der Stand der Rechtsprechung sowie die Gesetzeslage ändern sich mitunter sehr schnell. Bitte vergewissern Sie sich daher vor jeder Schulung, ob die Informationen noch dem aktuellsten Stand entsprechen.

Vermitteln Sie nur solche Informationen, die fachlich fundiert und abgesichert sind. Gerade zu juristischen Themen gibt es häufig Fehlauffassungen, die mit der tatsächlichen Rechtslage nichts zu tun haben und im Zweifel eine Haftung auslösen können!